Publikationen von Rainer Bölling



Lateinunterricht zwischen Bildungsanspruch und Berechtigungsdruck


Neue Deutsche Schule, Heft 18/1990, S. 21 f. 

     „Die Hochschulen des Landes haben in zahlreichen Gesprächen mit den Fachdezernenten für Latein den Vorwurf erhoben, die Schulen informierten nicht in ausreichendem Maß über die Notwendigkeit des Nachweises von Lateinkenntnissen auf Zeugnissen der Hochschulreife... Die ständig steigende Zahl von Studierenden, die im Verlaufe ihres Studiums das Latinum nachholen müssen, ist zumindest ein Indiz dafür, dass diesem Aspekt bei der Beratung vor der Fremdsprachenwahl offensichtlich zu wenig Bedeutung zugemessen wird.“
     So beginnt eine Verfügung des Regierungspräsidenten Düsseldorf vom Januar 1990. Ihre Aussage steht in merkwürdigem Kontrast zu der verbreiteten Ansicht, dass das Lateinische in den 80er Jahren wieder an Bedeutung gewonnen habe. Tatsächlich ist ja die Zahl der Schüler, die in irgendeiner Form Latein lernen, im vergangenen Jahrzehnt deutlich gestiegen. Dennoch fehlt es offensichtlich immer mehr Studenten an den nötigen Lateinkenntnissen. Damit sie das Versäumte nachholen können, müssen an den Hochschulen Intensivkurse angeboten werden, die in der Regel nach drei Semestern zum Latinum führen, das dem früheren Großen Latinum entspricht. Doch dieses Ziel erreicht in den hoffnungslos überfüllten Kursen allenfalls jeder Fünfte. Den übrigen bleibt nur ein Wechsel des Studienfaches oder der Abbruch des Studiums.
     Das Problem, das hier sichtbar wird, lässt sich auf die tiefgreifende Änderung der Lehramtsprüfungsordnung zurückführen, die der Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen am 11. Dezember 1984 erlassen hat. Seitdem ist in den meisten sprachlichen und geisteswissenschaftlichen Fächern das Latinum für die Zulassung zur Prüfung erforderlich. Damit erhält das Lateinische einen Stellenwert, wie ihn keine moderne Fremdsprache besitzt. Denn deren Kenntnis - auch wenn sie von der Prüfungsordnung verlangt wird - braucht bei der Meldung zur Staatsprüfung nicht mehr nachgewiesen zu werden. Ähnlich schreiben mittlerweile auch viele Ma­gister-Prüfungsordnungen verbindlich das Latinum vor.
     Seit dem Sommersemester 1986 haben nun zahlreiche Studenten ein Lehramtsstudium ohne die neuerdings verlangten Lateinkenntnisse aufgenommen. Dies auf unzureichende Beratung durch die Schulen zurückzuführen, geht jedoch offenkundig an der Sache vorbei, denn die Fremdsprachenwahl dieser Studenten erfolgte ja mehrere Jahre vor Erlass der neuen Bestimmungen. Bis sich Änderungen von Schullaufbahn- und Prüfungsbestimmungen im Qualifikationsprofil der Abiturienten niederschlagen, vergehen nun einmal Jahre, was eigentlich der Schulverwaltung bekannt sein sollte.

Funktion von Latein

     Inwiefern ist es aber überhaupt sinnvoll, das Latinum für zahlreiche Studienfächer verbindlich vorzuschreiben? Wer diese Frage beantworten will, sollte sich nicht so sehr von Idealvorstellungen einer klassisch-humanistischen Bildung leiten lassen, sondern nüchtern die funktionale Bedeutung von Lateinkenntnissen für einzelne Studienfächer prüfen. So ist beispielsweise ein vertieftes wissenschaftliches Studium der Geschichte des Altertums, des Mittelalters und auch der Frühen Neuzeit ohne entsprechende Lateinkenntnisse nicht möglich, weil die Mehrzahl der Quellen in dieser Sprache abgefasst ist. Dass Studenten solche Texte im Original lesen können, dafür bietet allerdings selbst das Latinum heute keine Gewähr mehr, wie der Verfasser aus langjähriger Lehrtätigkeit an zwei nordrhein-westfälischen Universitäten weiß. Daher wird oft die Aufnahme in ein Seminar des Hauptstudiums vom Bestehen einer speziellen Sprachklausur abhängig gemacht. Andererseits sagen Lateinkenntnisse nichts darüber aus, ob jemand als Lehrer einen historischen Gegenstand kompetent zu unterrichten versteht, zumal im Geschichtsunterricht ohnehin mit Übersetzungen fremdsprachiger Quellen gearbeitet wird. Dass Latein auch für Fächer wie Deutsch, Niederländisch und Russisch vorgeschrieben wird, erscheint um so weniger plausibel. Mit den eigentlichen Berufsanforderungen lässt sich die neue Verbindlichkeit des Latinum in vielen Fällen jedenfalls kaum begründen.

Ambivalenz des Latein-Booms

     Doch woran liegt es, dass der Lateinunterricht offenbar nicht die Ergebnisse bringt, die man traditionellerweise von ihm erwartet? Hat er nicht nach dem tiefen Einbruch in den 70er Jahren eine Konsolidierung erfahren? Tatsächlich ist er im Lehrplan der Gymnasien fest verankert, und von hundert Schülern eines Geburtsjahrgangs lernen heute so viele Latein wie wohl nie zuvor in der deutschen Bildungsgeschichte. Das ist aber nicht so sehr ein Indiz für wachsende Beliebtheit, sondern eine durchaus ambivalente Begleiterscheinung der steigenden Nachfrage nach höheren Bildungsabschlüssen, die das Gymnasium vielerorts zur Regelschule für die Hälfte der schulpflichtigen Bevölkerung expandieren lässt.
     Infolgedessen kommen immer mehr Lateinschüler aus Familien, in denen dieses Fach durch keinerlei Bildungstradition gestützt, sondern vornehmlich unter dem Berechtigungsaspekt gewählt wird. Wenn in der Jahrgangsstufe 11 das begehrte Latinum geschafft (oder verfehlt) ist, führt nur ein kleiner Teil der Schüler Latein bis zum Abitur fort. Zudem ist die Stundenzahl, die dem Fach zur Verfügung steht, geringer als noch vor zwanzig Jahren. Aus diesen Gründen liegt das durchschnittliche Niveau der Lateinkenntnisse von Abiturienten heute zweifellos niedriger als vor dem großen Umbruch im Bildungswesen. Am wenigsten macht sich das wohl noch an Gymnasien mit ausgeprägter altsprach­licher Tradition bemerkbar, wenngleich auch sie nicht umhin kommen, dem Wandel der Bildungswerte im Zeitalter des Fernsehens und des Computers Tribut zu zollen. Die dort einst gemachten Erfahrungen scheinen aber bei vielen Leuten Illusionen darüber zu nähren, welche Ziele heute im Lateinunterricht im allgemeinen noch erreichbar sind.
     Gerade wer vom Bildungswert der alten Sprachen und der durch sie vermittelten Kultur überzeugt ist, sollte sich daher fragen, ob der über Prüfungsordnungen ausgeübte mittelbare Zwang zum Lateinlernen dem Fach auf Dauer wirklich zum Vorteil gereicht. Als der Pädagoge Horst Rumpf (Hell strahlt die Antike. Die neue Hinwendung „Zum alten Wahren“, in: Die Zeit Nr. 32 vom 2. 8. 1986, S. 27.) die Latein-Renaissance der frühen 80er Jahre freudig begrüßte, konstatierte er auch: „Der altsprachlichen Bildung ist es nicht gut bekommen, dass sie vom hohen Ross her betrieben und vielen aufgezwungen wurde. Jetzt aber, als freies Angebot, könnte sie eine neue Attraktivität gewinnen.“ Diese Chance wird durch die Wiederentdeckung des Latinums als verbindliche Studienvoraussetzung vertan; Latein wird - wenn auch nicht im gleichen Maße wie früher - erneut zu einem Selektionsinstrument. Eben diese Wirkung aber scheint einigen „Strategen“ in der Kultusbürokratie durchaus willkommen gewesen zu sein. Denn auf dem Höhepunkt der Lehrerarbeitslosigkeit waren ja viele Mittel recht, um die Zahl der Lehramtsanwärter besonders in den geisteswissenschaftlichen Fächern zu senken.
     Die infolge des Berechtigungsdrucks gestiegene Nachfrage nach Latein stellt die Bildungsplaner nun aber vor neue Probleme. In den nächsten fünf Jahren wird in Nordrhein-Westfalen etwa jeder vierte Lateinlehrer aus Altersgründen aus dem Amt scheiden. Da Pädagogen mit dieser Lehrbefähigung schon seit Jahren knapp sind, erhebt sich die Frage, wie künftig eine ausreichende Lehrerversorgung sichergestellt werden soll. Durch Neueinstellungen allein wird das nicht möglich sein; daher setzt die Schulverwaltung auf die Nachqualifizierung von bereits im Dienst stehenden Lehrern mit Überhangfächern. Ob und wie sich damit der Bedarf decken läßt, werden die nächsten Jahre zeigen müssen.